So geht’s
Angaben zum Arbeitsverhältnis
Sie haben eine Kündigung erhalten? Dann haben Sie eventuell Anspruch auf eine Abfindung. Im ersten Schritt geben Sie Informationen zu Ihrem letzten Arbeitsverhältnis an.
Prüfung auf Abfindungsanspruch
Unsere Partneranwälte prüfen Ihren Anspruch auf Abfindung und ob eine Kündigungsschutzklage zulässig ist.
Die Abfindung
Das Ziel unserer Partneranwälte im Kündigungsschutzverfahren ist die höchstmögliche Abfindung für Sie zu erzielen. Für Sie besteht hierbei zu keinem Zeitpunkt ein Kostenrisiko.